Meine Philosophie

  1. I. Kinder sind als Grundrechtsträger ernst zu nehmen!

 

„Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.“
BVerfG 24, 119, 144

 

 

  1. II. Kinder haben ein Recht auf eine gelebte Beziehung zu ihren Eltern.

 

„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern. Das Eltern-Kind-Verhältnis ist die Basis für eine gesunde körperliche, seelische und intellektuelle Entwicklung des Kindes. Nur eine positive Beziehung zu beiden Eltern hat günstige Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, auf die eigene Beziehungsfähigkeit, auf die Lebenszufriedenheit und die Lebensqualität des Kindes.“
OLG München in seinem Urteil vom 15.03.1999 - 26 UF 1502/98 u. 1659/98
FamRZ 1999, 1006=ZfJ 2000, 154

 

 

  1. III. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.

 

„Verständnis und Entfaltung der Individualität sind aber mit der Kenntnis der für sie konstitutiven Faktoren eng verbunden. Zu diesen zählt neben anderen die Abstammung. Sie legt nicht nur die genetische Ausstattung des Einzelnen fest und prägt so seine Persönlichkeit mit. Unabhängig davon nimmt sie auch im Bewußtsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis ein. Insofern hängt der Persönlichkeitswert der Kenntnis auch nicht von dem Maß an Aufklärung ab, das die Biologie derzeit über die Erbanlagen des Menschen, die für seine Lebensgestaltung bedeutsam sein können, zu vermitteln vermag. Bei Individualitätsfindung und Selbstverständnis handelt es sich vielmehr um einen vielschichtigen Vorgang, in dem biologisch gesicherte Erkenntnisse keineswegs allein ausschlaggebend sind.“
BVerfG 79, 256=FamRZ 1989, 255

 

Kinder sind in meiner Rolle als Verfahrensbeistand meine Klienten, dessen Hoffnungen, Wünsche und Wille einen zentralen Stellenwert in meiner Arbeit einnehmen. Aus diesem Grund orientieren sich meine Arbeitsmethoden an der Lebenswelt der Kinder.

Kindern in meiner Rolle als Umgangspflegerin eine gelebte Beziehung im Eltern-Kind-Umgang zu ermöglichen um wichtige Bindungen zu erhalten ist zentrales Ziel dieser Tätigkeit.

 

 

  1. IV. Aristoteles:„Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile."

 

Das System Familie wird als etwas Ganzes betrachtet, das qualitativ etwas ganz anderes ist als die Summe seiner Teile.

Verhaltensauffälligkeiten von Kindern werden im Kontext der Familie betrachtet und Lösungen in der Familie erarbeitet (Erziehungsberatung).

Mit Hilfe lösungsorientierter Beratung und Coaching werde ich mit der Familie umsetzbare Lösungen entwickeln und sie wird ressourcenorientiert bei der Umsetzung belgeiten.