Aktuelles

Oktober 2015
Die kindgerechte Scheidung

 

Welche Wünsche haben Kinder nach der Trennung Ihrer Eltern?

 

Zum Artikel

 


 

Februar 2014
Fachtagung “Umgangspflegschaft: Chancen und Grenzen“

 

Familiengerichtliche Verfahren bestimmen das Schicksal der betroffenen Kinder.

 

Nach § 1684 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Wird diese Pflicht dauerhaft und wiederholt verletzt, kann das Familiengericht eine Umgangpflegschaft anordnen.

 

Die Fachtagung “Umgangspflegschaft: Chancen und Grenzen“ beleuchtet pädagogische und psychologische Aspekte der Umgangsverweigerung aus Sicht der betroffenen Kinder.

Familiengerichtliche Verfahren bestimmen das Schicksal der betroffenen Kinder.

 

Nach § 1684 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Wird diese Pflicht dauerhaft und wiederholt verletzt, kann das Familiengericht eine Umgangpflegschaft anordnen.

 

Die Fachtagung “Umgangspflegschaft: Chancen und Grenzen“ beleuchtet pädagogische und psychologische Aspekte der Umgangsverweigerung aus Sicht der betroffenen Kinder. 

 

Umgangspflegschaft (§ 1666 BGB) ist nicht gleich Umgangspflegschaft (§ 1684 BGB). Aus juristischer Sicht sollen die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen einer Umgangspflegschaft aufgezeigt werden.

 

Die praktische Umsetzung einer Umgangspflegschaft soll während einer Podiumsdiskussion vorgestellt und Chancen, Probleme und Grenzen dargestellt werden.

 

>> Download Flyer

 

Samstag, 15. März 2014

 

 Uhrzeit Programmteil Referenten
 10:00 Uhr

Stehcafé

 

 
 10:30 Uhr

Begrüßung

Einführung in die Fachtagung

Dr. Ute Hoffmann,
Lutz Ferkinghoff
 10:45 Uhr

Pädagogische und psychologischeAspekte der Umgangsverweigerung

 

Kaffeepause

Regina Reichart-Corbach
 12:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen von Umgangspflegschaften

 

Peter Ziehm

 

 13:00 Uhr

Mittagessen

 

 
 14:00 Uhr

Empfehlung einer Umgangspflegschaft in Sachverständigengutachten

Dr. Ute Hoffmann
 

 14:30 Uhr

Podiumsdiskussion: Zur praktischenUmsetzung von Umgang aus Sicht der UmgangspflegerInnen

Wilhelm Böker,
Simone Kabus,
Birgit Kaufhold

 

 


 

Januar 2014
Neue PAPA-YA Ausgabe!

 

Titel: Kinderschutz ins Grundgesetz? "Absurd, gefährlich und kontraproduktiv"

 

Weitere Informationen über die Ausgabe

 


 

05.06.2013
Aktuelle Zeitungsberichte aus der WBL:

 

Der "Verband Anwalt des Kindes Landesverband Nordrhein - Westfalen e.V." veranstaltet am 01.12.2012 die interdisziplinäre Fachtagung zum Thema: "Angela Merkel hautnah erlebt" und "Das Wohl der Kinder liegt ihr am Herzen"

 

Den ganzen Artikel hier downloaden

 


 

13.05.2013
Ich bin jetzt Mitglied der Papa-Ya Redaktion und freue mich auf die anstehenden Aufgaben!

 

An folgenden Ausgaben konnte ich schon aktiv mitwirken:

 

Papaya Sonderausgabe 24 Papaya Sonderausgabe 23 Papaya Sonderausgabe 22 Papaya Sonderausgabe 2 Papaya Sonderausgabe 1 Papa-Ya Sonderausgabe 1 (ausverkauft)

 

Papa-Ya Sonderausgabe 2

 

Papa-Ya Ausgabe 22

 

Papa-Ya Ausgabe 23

 

Papa-Ya Ausgabe 24 - Titelstory von mir!

 


 

08.11.2012
Einladung zur interdisziplinären Fachtagung am 01. Dezember 2012

 

Der "Verband Anwalt des Kindes Landesverband Nordrhein - Westfalen e.V." veranstaltet am 01.12.2012 die interdisziplinäre Fachtagung zum Thema: Qualitätsmanagement in familiengerichtlichen Verfahren
an der Universität Bielefeld!

 

Weitere Informationen hier im Flyer

 

Auch 'Kinderschutz mal anders' empfiehlt diese Veranstaltung

 


 

04.11.2012
Im Einsatz für die Kinderrechte

 

Wir arbeiten in einer kindgerechten Praxis lösungsorientiert mit den Eltern. Wir beraten und unterstützen Kinder und ihre Eltern vor, während und nach der Scheidung und Trennung.

 

zum Artikel des Paderborner Journals vom 4. Juli 2012

 


 

22.10.2012
Wenn in Familien Krieg herrscht

 

Das Pro-Kind-Haus hilft Kindern, indem sie die Eltern unterstützen, einvernehmliche Lösungen nach Scheidung und Trennung zu erarbeiten z.B. bei Umgangsproblemen.

 

zum Artikel der Neuen Westfälischen vom 31. Mai 2012

 


 

31.08.2012
öffnete das Pro-Kind-Haus seine Türen

 

 


 

26.07.2012
Chancen und Grenzen der Umgangspflegschaft bei hochstrittigen Scheidungen

 

Vortrag und anschließende Diskussion am 07.09.2012

    Inhalt des Vortrag:
  • Rolle des Umgangspflegers
  • Rechtlicher Rahmen bei Umgangspflegschaften
  • Aufgabenfelder des Umgangspflegers
  • Reaktionen des Kindes bei Trennung und Scheidung
  • Chancen und Grenzen der Umgangspflegschaft.

 


 

15.07.2012
Die neue Website von "Kinderschutz mal anders"

 

Unsere neue Website "Kinderschutz mal anders" — einer Initiative des Pro-Kind-Hauses ist online

kinderschutz-mal-anders.de — jetzt ansehen!

 


 

04.04.2012
Unser neuer Imageflyer ist fertig.

 

Download Imageflyer 2012
Hier können Sie ihn als PDF herunterladen.

 


 

05.03.2012
Aus Literatur wird Medien

 

Wir haben unsere Inhalte um ein Vielfaches erweitert.

Sie finden den umgestalteten Bereich unter dem Punkt 'Medien' im Hauptmenü.

...oder Sie klicken hier. Viel Spaß beim Durchstöbern.

 

 

16.12.2011
Weltkindertag 20. September 2012

 

Am Weltkindertag im nächsten Jahr, den 20. September 2012 veranstaltet

"Pro-Kind-Haus" - Schutzengel für Kinder eine Fachtagung zum Thema: "Kinderschutz mal anders".

 

Als Referenten haben bisher zugesagt:
Herr Andreas Hornung, Familienrichter beim Amtsgericht in Warendorf Herr Prof. Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der "Deutsche Liga für das Kind".

Pro-Kind-Haus wird hier darüber berichten.

 

 

24.09.2011
Tagung zum Thema "Psychische Gewalt in Beziehung und Familie"

 

Näheres später.

 

 

18.06.2011
Vortrag am 18.6.2011 in Köln/Wesseling

 

zum Thema Chancen und Grenzen der Umgangspflegschaft

 

 

01.03.2011
Buchempfehlung: Das Kind im Mittpunkt

 

Preis: 18,50 Euro
Autor/Herausgeber: Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
ISBN: 978-3-9805923-7-6

 

 

01.03.2011

 

"Kinder haben Rechte, daran zweifelt niemand. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat deshalb dazu auf, die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern. Unterstützen Sie unseren Aufruf."

 

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de


Ich unterstütze die Aktion mit meiner Stimme. Bitte unterstützen Sie das
Aktionsbündnis Kinderrechte mit Ihrer Stimme.

 

 

14.02 2011
Kinderfreundlicheres Grundgesetz gefordert

 

"Es steht nicht zur Debatte ob, sondern nur noch wann Kinderrechte in Deutschland Verfassungsrang bekommen. Das sagt Marlene Rupprecht (SPD), Vorsitzende der Kinderkommission (Kiko) des Bundestages, für die die bestehende Rechtsstellung von Kindern in Deutschland "nicht mehr zeitgemäß" ist. Darüber, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, war sie sich mit den Gästen des vom Aktionsbündnis Kinderrechte unter der Schirmherrschaft der Kiko veranstalteten Symposiums "Die verfassungsrechtliche Verankerung der Rechte des Kindes in Deutschland" am Montag, 14. Februar 2011, im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages in Berlin einig.."

 

Quelle: www.bundestag.de

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 7.2.2011

 

 

06. - 07.12.2010 in Mainz
2. Bundestagung zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt

 

Materialen sind unter www.dijuf.de herunterzuladen!

 

 

01. - 03.12.2010 in Dresden
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

 

Fachtagung des Vorbereitungskreises Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

 

Materialen sind unter www.dijuf.de herunterzuladen!

 

 

21.07.2010
Väter unehelicher Kinder können nicht generell vom gemeinsamen Sorgerecht ausgeschlossen werden

 

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 –
Leitsatz:
„Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.“

 

Zum Nachzulesen:
Bundesverfassungsgericht:
www.bundesverfassungsgericht.de

 

 

15.07.2010
UN-Kinderrechtskonvention

 

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz meldet am 15.07.2010 die Rechtswirksamkeit der Rücknahme der Vorbehalte.

 

Zum Nachzulesen:
Bundesministerium für Justiz:
www.bmj.bund.de

 

 

28.04.2010

Kindesanhörung

 

BGH, Beschluss vom 28.04.2010 – XII ZB 81/09 -

Begleitung des Kindes durch den Verfahrensbeistand bei der Kindesanhörung.
„…
c) Das Familiengericht hat dem für das Kind bestellten Verfahrenspfleger (nunmehr: Verfahrensbeistand) regelmäßig die Möglichkeit zu geben, an der Kindesanhörung teilzunehmen, damit dieser seine Aufgabe, die Kindesinteressen zu vertreten, sinnvoll erfüllen kann. Anders kann nur verfahren werden, wenn konkrete Gründe dafür sprechen, dass die Sachaufklärung durch die Teilnahme des Verfahrenspflegers beeinträchtigt wird.
…“
Zum Nachzulesen:
Entscheidungsammlung des Bundesgerichtshofes:
juris.bundesgerichtshof.de

Pdf zum herunterladen

 

 

03.12.2009

Gemeinsamer Sorge

 

Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strasbourg (Beschwerde-Nr. 22028/04):

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

 

Zum Nachzulesen:

Pressemitteilung des Kanzlers:

cmiskp.echr.coe.int

Väter für Kinder (Aktuelles):
www.vaeterfuerkinder.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten:


www.bmj.bund.de/enid

 

PDF Fragen und Antworten zum Sorgerecht