Was ist ein
Verfahrensbeistand?

Ein Verfahrensbeistand ist so etwas Ähnliches wie ein „Anwalt für Kinder“. In der Regel wird ein Richter einen Verfahrensbeistand für ein Kind bestellen, damit seine „Interessen“ in einem Gerichtsverfahren vertreten werden. Mit „Interessen“ sind grundsätzlich die Wünsche, Hoffnungen und der Wille des Kindes gemeint und was für das Kind ab Besten ist (seinem Wohl entspricht). Als Verfahrensbeistand bin ich nur für die Interessen des Kindes zuständig! Das Kind ist für mich in dem Verfahren die wichtigste Person.


§ 158 FamFG = Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt wann der Verfahrensbeistand bestellt wird und welche Aufgaben er hat.

Was heißt das? Wie arbeite ich als Verfahrensbeistand?
In der Regel lernen wir uns dann im Beisein deiner Mutter oder deines Vater kennen oder an dem Ort, wo du jetzt wohnst. Ich stelle mich als dein Verfahrensbeistand vor und erkläre dir warum ich dich besuche: Manchmal spielen wir anschließend etwas zusammen oder wir unterhalten uns. Nach diesem Gespräch besprechen wir, wann wir uns wiedersehen wollen und wo. Manchmal lade ich die Kinder in mein Büro ein.

In meinem Büro können wir dann spielen und uns unterhalten. Oft habe ich viele Fragen: Mich interessieren vor allem immer deine Meinung, deine Wünsche und was du willst! Manchmal leistet meine Katze „Beauty“ uns Gesellschaft. „Beauty“ mag Kinder. Am liebsten liegt sie auf einem der Stühle und schaut uns zu, wie wir spielen oder uns unterhalten.

Wenn du Fragen hast, kannst du mich jederzeit anrufen; ich komme gern vorbei und beantworte deine Fragen persönlich.

Wenn ich weiß, was du willst, spreche ich auch mit deinen Eltern, deinen Großeltern oder mit deinen Lehrern. Dann schreibe ich deine Wünsche, deine Meinung und wie es dir zurzeit geht, in einem Brief an den Richter.

In der Regel möchte der Richter dich kennen lernen: Wir fahren zusammen zum Gericht oder treffen uns dort. In einem Zimmer spricht der Richter in meiner Gegenwart mit dir, weil auch ihn deine Wünsche und deine Meinung interessieren.

Anschließend spricht der Richter auch mit deinen Eltern und mit mir allein in einer Verhandlung. Danach entscheidet der Richter darüber, wie es in deiner Familie weitergeht; dabei berücksichtigt er auch deine Wünsche.

Nach der Entscheidung des Richters besuche ich dich wieder und ich erzähle dir, wie es weitergeht, und beantworte all deine Fragen. Ich spreche mit dir über die Entscheidung des Richters und ob es für dich o.k. ist.